Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Direktverrechnung ÖGK-Therapeutin
Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass nur Leistungen die von der ÖGK bewilligt und von der ÖGK-Vertragstherapeutin erbracht werden, direkt mit der ÖGK abgerechnet werden können.
Der Behandlungsbeginn hat innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungs- bzw. Chefarztdatum zu erfolgen. Die Behandlungsserie muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.
Nicht rechtzeitig (48 Stunden vor Therapiebeginn, bzw. 2 Werktage) abgesagte Termine und nicht unterschriebene Behandlungseinheiten können nicht direkt mit der ÖGK abgerechnet werden und werden an Sie privat weiterverrechnet.
Privatleistungen (präventive Leistungen, osteopathische Behandlungen) können über die ÖGK nicht abgerechnet werden.
2) Wahltherapeuten-Modus
Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass alle anderen physiotherapeutischen Behandlungen (alle Kassen außer ÖGK und Leistungen von freiberuflich tätigen Wahl-PhysiotherapeutInnen) im Zuge des Wahltherapeuten-Modus abgerechnet werden. Das bedeutet, dass alle Leistungen welche erbracht werden, vorerst dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden.
Der Behandlungsbeginn hat innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungs- bzw. Chefarztdatum zu erfolgen. Die Behandlungsserie muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.
Privatleistungen (präventive Leistungen, osteopathische Behandlungen) werden von den SV-Trägern nicht rückvergütet.
3) Rechnungsweg
Der Patient erhält nach Abschluss der Therapie eine Rechnung welche umgehend einbezahlt werden muss. Die Rechnung beinhaltet eine Originalhonorarnote, den Originalüberweisungsschein (sofern dieser bei Beginn der Behandlung ausgehändigt wurde) und falls erforderlich, einen Zahlungsbeleg.
Im Falle einer längeren Therapieperiode wird eine Zwischenrechnung gestellt.
Termine, die einen längeren Behandlungsabstand als 4 Wochen haben, sind sofort bar zu begleichen.
4) Mahnweg
Falls der Zahlungsaufforderung nach 7 Tagen nicht nachgekommen wird kommt es zu einer Zahlungserinnerung, die innerhalb von 7 Tagen zu begleichen ist. Danach wird ein Inkassobüro beauftragt. Damit verbundenen Mehrkosten gehen zu Lasten des Patienten.
5) Kostenrückerstattung für Wahltherapieleistungen
Nach Bezahlung der Honorarnote hat der Patient die Möglichkeit bei seinem Krankenversicherungsträger eine Kostenrückerstattung zu beantragen. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Originalhonorarnote, der Einzahlungsbeleg und der chefärztlich bewilligte Überweisungsschein der zuweisenden Stelle.
Die Höhe der Kostenrückerstattung (80% des Kassentarifs plus Differenz zwischen Kassen-und Wahlarzttarifs) ist von den verordneten/bewilligten Einzelleistungen abhängig.
Ist eine Zusatzversicherung des Patienten vorhanden obliegt es dem Patienten, die Möglichkeit einer weiteren Kostendeckung zu prüfen.
6) Chefarztpflicht
Der Therapeut übernimmt keine Verantwortung für Mehrkosten, falls der Patient verabsäumt eine chefärztliche Bewilligung bei der zuständigen Krankenkasse einzuholen. Im Falle einer Chefarztpflicht obliegt es dem Patienten, einen weiteren Überweisungsschein bei der zuweisenden Stelle zu beantragen. Den chefärztlichen Bewilligungsantrag übernimmt entweder der zuweisende Arzt, der Patient oder der Therapeut.
7) Therapiedauer
Die Therapiedauer der ÖGK Vertragstherapeutin richtet sich nach der Dauer der bewilligten Einzelleistungen. Für Behandlungen nach dem Wahltherapeuten-Modus wird die Behandlungsdauer vom Therapeuten festgelegt, entspricht aber mindestens der Dauer der bewilligten Einzelleistungen. Die Behandlungsdauer ist spezifisch auf den Patienten und dessen Befundungs-Ergebnis abgestimmt und ist daher von Patient zu Patient variabel. Für den Fall, dass der Patient eine bestimmte Therapiedauer nicht überschreiten möchte ist es notwendig, dies dem Therapeuten vor Beginn der Behandlung mitzuteilen.
Nach Abschluss der Behandlung geäußerte diesbezügliche Wünsche des Patienten können nicht mehr berücksichtigt werden und die erbrachten Leistungen werden zur Gänze verrechnet.
8) Therapiehäufigkeit
Die Häufigkeit ist je nach Patient variabel und wird während des Therapieverlaufs mit dem Patienten besprochen. Der Patient hat zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, die Therapieserie abzubrechen.
9) Behandlungsabbruch
Der Patient wird über das Befundungs-Ergebnis, die Art der Behandlung, sowie Risiken und mögliche Konsequenzen der Beendigung der Therapie aufgeklärt. Der Patient kann den Therapeuten jederzeit ersuchen die Behandlungstechnik zu beenden.
10) Terminabsage/Terminänderung
Terminabsagen können jederzeit schriftlich (Email) oder telefonisch, unbedingt jedoch 48 Stunden (zwei Werktage) vor Beginn der Therapie bekannt gegeben werden. In diesem Fall entstehen keine Mehrkosten und die Therapie wird nicht verrechnet.
Im Falle einer nicht zeitgerechten Terminabsage ist der Therapeut berechtigt, die Therapiekosten privat an den Patienten weiter zu verrechnen.
11) Befundung
Die Befundung (findet in der ersten Therapieeinheit statt) wird unterteilt in eine subjektive (Gespräch) und eine physiologische Untersuchung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Beratungsdienste und anamnestische Befragungen, die der Interpretation des Verletzungs- / Krankheitsbildes dienen und in weitere Folge für die Erstellung eines Therapieplans nötig sind, ebenfalls Teil der Behandlung sind und in Rechnung gestellt werden.
12) Retrospektive Befundung
Im Rahmen der Therapieserie werden immer wieder Zwischenbefunde erhoben, die zum Ziel haben, die bisherigen Ergebnisse im Vergleich zur Ausgangssituation (1. Therapieeinheit) zu beurteilen und die Effektivität der Behandlung zu prüfen. Im Falle eines unzureichenden Fortschrittes wird mit dem zuständigen Arzt Kontakt aufgenommen um das weitere Procedere zu besprechen und eventuell weitere Untersuchungen zu beantragen.
13) Verschwiegenheitspflicht
Persönliche und medizinische Daten, die im Zuge der Behandlung erhoben werden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden nicht an Dritte weitergegeben.
14) Privatleistungen / präventive Behandlungen
Behandlungen wie Osteopathische Therapien, Behandlungseinheiten nach TCM, Massagen oder Lymphdrainagen ohne chefärztliche Bewilligung sind reine Privatleistungen. Reine präventive Behandlungen bedürfen keiner ärztlichen Verordnung.
Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass alle vorher seitens des Patienten eingewilligten und vom Therapeuten erbrachten Privatleistungen privat in Rechnung gestellt werden.
Für alle erbrachten Privatleistungen übernehmen die SV-Träger keine Kosten.
Ist eine Zusatzversicherung des Patienten vorhanden obliegt es dem Patienten, die Möglichkeit einer weiteren Kostendeckung zu prüfen.
15) Tarife für Wahltherapeut*Innen und Tarife für Privatleistungen
€ 50,00 (bis zu) 30 Minuten
€ 70,00 (bis zu) 45 Minuten
€ 90,00 (bis zu) 60 Minuten
€ 110,00 (bis zu) 90 Minuten
6) Tarife für osteopathische Behandlungen
für Erwachsene
€ 105,00 – Dauer ca. 45-60 Minuten
für Babys/Kinder
€ 105,00 – Erstbehandlung inkl. Anamnese, Dauer ca. 45-60 Minuten
€ 62,00 – Folgetermine, Dauer ca. 20-30 Minuten